Der Hamburger Arbeitsmarkt profitiert deutlich vom Inkrafttreten der sogenannten Anerkennungsgesetze, die im Bund und in Hamburg seit 2012 die Bestätigung von Berufs- und Studienabschlüssen regeln, die im Ausland erworben wurden. Eine Große Anfrage der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen an den Hamburger Senat zeigt, dass seit dem 1. August 2012 7.926 Anträge auf Anerkennung von Abschlüssen eingegangen sind (siehe Anlage). Dabei machten vor allem Lehrerinnen und Lehrer (2.205 Verfahren), Gesundheits- und Krankenpflegekräfte (966 Verfahren) sowie Ärztinnen und Ärzte (825 Verfahren) von den vereinfachten Möglichkeiten der Anerkennung Gebrauch. Die Ratsuchenden stammten größtenteils aus der Europäischen Union. Zu den Hauptherkunftsländern außerhalb Europas zählen Syrien, Iran und Russland. Im Jahr 2012 hat Hamburg als erstes Bundesland einen Rechtsanspruch auf Beratung zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geschaffen und in seinem Landesanerkennungsgesetz umgesetzt.
Dazu Kazim Abaci, Sprecher für Migration, Integration und Geflüchtete der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Die Gewinnung von Fachkräften ist ein Schlüsselthema, um den Wohlstand und die Lebensqualität in Hamburg aufrechtzuerhalten. Unsere Stadt kann davon profitieren, dass Hamburg als Lebens- und Arbeitsort attraktiv, vielfältig und bunt ist. Noch bevor es gelang, die Widerstände – vor allem von Seiten der CDU – gegen ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz zu brechen, wurde auf Bundesebene mit dem Anerkennungsgesetz die Voraussetzung dafür geschaffen, dass ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die in ihrer Heimat gute Berufsqualifikationen erworben hatten, mangels Anerkennung in Deutschland, nicht weiterhin völlig qualifikationsfremd arbeiten mussten. Der Hamburger Dreiklang aus Anerkennungsanspruch, Beratung und dem aus Landesmitteln finanzierten Stipendienprogramm für die Weiter- oder Teilqualifizierung ist erfolgreich und zeigt erhebliche Wirkung. In Hamburg werden im Durchschnitt fast doppelt so viele Neuanträge pro 10.000 Einwohner gestellt wie in den anderen Bundesländern. Dazu tragen nicht zuletzt die erfolgreiche Beratung durch die Zentrale Anlaufstelle Anerkennungsberatung und ihr Einsatz bei der Einleitung weiterer Verfahren bei. Unsere Stadt und unser Arbeitsmarkt werden auch in den zwanziger Jahren auf Zuwanderung angewiesen bleiben. Gerade Fachkräfte in den Bereichen Gesundheitswesen und Bildung sind hoch gefragt. Es ist deshalb gut, dass Hamburg auch mit dem neuen Welcome Center die Attraktivität Hamburgs für qualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer noch einmal verbessert. Hamburg hat in den letzten Jahren gute Rahmenbedingungen geschaffen, die mich heute ermutigen zu sagen: Deutschland ist ein Land der Chancen. Damit das so bleibt, werden wir auch in Zukunft dafür arbeiten, die Möglichkeiten für Migrantinnen und Migranten weiter zu verbessern.“
Hintergrund: Am 1. April 2012 ist im Bund das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ in Kraft getreten, das vor allem Menschen, die nicht aus Europa kommen, die Anerkennung ihrer Berufs- und Studienabschlüsse in Deutschland erleichtert. Im Juni 2012 beschloss die Bürgerschaft das „Hamburgische Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen“, das Regelungen für rund 260 Berufe enthält, die in der Zuständigkeit der Freien und Hansestadt Hamburg liegen. Dies sind unter anderem Lehrkräfte, medizinisches Fachpersonal, Erzieherinnen und Erzieher sowie Ingenieurinnen und Ingenieure. Hamburgerinnen und Hamburger mit Migrationshintergrund haben seitdem das Recht, ihre im Ausland erworbenen Berufs- und Studienabschlüsse auf Gleichwertigkeit mit deutschen Abschlüssen prüfen zu lassen.