Im Jahr 2011 wurde das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die sogenannte Istanbul-Konvention, von 46 europäischen Ländern unterzeichnet. Nach der Ratifizierung hat dieses Übereinkommen den Rang eines Bundesgesetzes und fordert auch von Hamburg gerade heute neue Anstrengungen zur vollständigen Umsetzung. Die rot-grünen Regierungsfraktionen reichen für die Bürgerschaftssitzung am 16. Dezember daher einen Antrag ein, in dem es um die Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt geht . Denn mit der Corona-Pandemie sind die Fallzahlen der häuslichen Gewalt angestiegen und die gesellschaftlichen Lasten der Pandemie werden national und international überproportional oft den Frauen aufgebürdet.
Dazu Annkathrin Kammeyer, Expertin für Opferschutz der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Gerade im Pandemie-Jahr 2020 ist es besonders wichtig, den 25. November, den internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, sichtbar zu machen. Die Pandemie hat die Situation vieler von Gewalt betroffener Frauen verschlechtert. Gewalt gegen Frauen ist keine Privatsache, sondern passiert tagtäglich inmitten unserer Gesellschaft. Wir wollen, dass Frauen selbstbestimmt und frei von Gewalt leben können. Mit unserem Antrag wollen wir die Rahmenbedingungen für den engagierten Kampf unserer Gesellschaft gegen Gewalt an Frauen verbessern. So soll die Fortschreibung der Strategie zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt in einem breiten Beteiligungsprozess und unter Maßgabe der Einhaltung der Istanbul-Konvention weiterentwickelt werden. Wir wollen in Hamburg mit Nachdruck daran arbeiten, dass Deutschland die Istanbul-Konvention vollständig umsetzt. Die Bundesregierung ist in der Pflicht, insbesondere auch zugewanderte von Gewalt betroffene Frauen wirksamer zu schützen und die Vorbehalte gegen entsprechende Passagen der Istanbul-Konvention zurückzunehmen.“