Die Hamburgische Bürgerschaft debattiert heute im Rahmen der Aktuellen Stunde die Arbeit des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Cum-Ex-Geschäften der Warburg Bank (PUA Cum-Ex). Für eine politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren der Warburg Bank gibt es bislang keine Beweise.
Die Opposition beantragt in der heutigen Bürgerschaftssitzung, den Untersuchungsgegenstand des PUA auszuweiten. Aus dem Antrag ergeben sich rechtliche Fragestellungen, die zunächst geklärt werden müssen. Nach den Bestimmungen des Untersuchungsausschussgesetzes wird Rot-Grün deshalb eine Prüfung des Antrages im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft veranlassen. Entsprechend werden die Regierungsfraktionen den Antrag der Opposition in der heutigen Sitzung der Bürgerschaft überweisen und im Ausschuss gemeinsam mit der Opposition beraten.
Dazu Milan Pein, Obmann der SPD-Fraktion Hamburg im PUA Cum-Ex: „Der Vorwurf, es habe eine politische Einflussnahme im Steuerfall Warburg gegeben, kann nach den zahlreichen anderslautenden Aussagen im PUA Cum-Ex nicht aufrechterhalten werden. Bislang haben im Ausschuss über 50 Zeug:innen aus unterschiedlichen Ämtern, Behörden und Abteilungen deutlich gemacht, dass es keine politische Einflussnahme auf das Steuerverfahren der Warburg Bank gegeben hat. Ich erwarte, dass die Opposition die Faktenlage anerkennt und den Zeug:innnen Respekt erweist. Für den Vorwurf der politischen Einflussnahme gibt es keinerlei Belege. Der neue Erweiterungsantrag der Opposition, der uns in einer dritten Fassung erst kurz vor der Bürgerschaftssitzung zugegangen ist, weist Mängel auf, aus denen sich erhebliche rechtliche Fragestellungen ergeben. Das Gesetz ist hier ganz klar: Bei Zweifeln muss es eine Beratung der Drucksache im Verfassungsausschuss geben. Das gilt beim vorliegenden Antrag insbesondere hinsichtlich des Bestimmtheitsgebots des Untersuchungsauftrages, des Aufgabenbereichs des Parlaments, des zulässigen Ermittlungsgegenstands und des Umfangs des Erweiterungsantrages. Wir werden diese Fragen nun im Verfassungsausschuss gemeinsam mit der Opposition beraten und die Verfassungsmäßigkeit des Antrages prüfen.“
Dazu Farid Müller, Obmann der Grünen Fraktion Hamburg im PUA Cum-Ex: „Eine von der Opposition beabsichtigte Ausdehnung des Untersuchungsauftrages auf ‚missbräuchliche Steuergestaltungen anderer Kreditinstitute, Kapitalgesellschaften und Finanzdienstleister, die in einem zeitlichen und personellen Zusammenhang stehen‘ erscheint überprüfungswürdig. Damit es rechtliche Klarheit gibt, überweisen wir den zur späteren Abstimmung eingereichten Antrag auf Erweiterung des Untersuchungsauftrages an den Verfassungsausschuss. Als Grüne Fraktion werden wir uns einer gründlichen Aufarbeitung der Cum-Ex-Thematik nicht entgegenstellen, sondern uns wie bisher für eine lückenlose Aufklärung einsetzen. Eine Erweiterung des bisherigen Untersuchungsauftrages erscheint, im Vergleich zu einem zweiten Untersuchungsausschuss, in Teilbereichen zielführend. Verfassungsrechtliche Bedenken, die innerhalb der Koalition bestehen, sollten vorher ausgeräumt werden.“