Reform des Staatsangehörigkeitsrechts: Einbürgerungen erleichtern und Hamburger Initiative neu auflegen

Mit der Ampel-Koalition im Bund wird auch eine Migrations- und Integrationspolitik möglich, die einem modernen Einwanderungsland gerecht wird. Künftig sollen das Staatsbürgerschaftsrecht den realen Lebensverhältnissen von Eingewanderten angepasst und bürokratische Hürden zum Erwerb der Staatsbürgerschaft abgebaut werden. Rot-Grün in Hamburg unterstützt das wegweisende Gesetzgebungsverfahren im Bund und nimmt es zum Anlass, die Einbürgerungsinitiative des Senats „Hamburg. Mein Hafen. Deutschland. Mein Zuhause.“ neu aufzulegen. In diesem Rahmen sollen alle Menschen in Hamburg ohne deutschen Pass, die nach ihrer Aufenthaltsdauer die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen, durch ein persönliches Anschreiben des Ersten Bürgermeisters über die Möglichkeit zur Einbürgerung informiert werden. SPD und Grünen ist es dabei ein besonderes Anliegen, sich auf Bundesebene für eine erleichterte Einbürgerung der sogenannten ersten Gastarbeitergeneration einzusetzen und ihnen so für die jahrzehntelange Arbeit in Deutschland zu danken.

Dazu Kazim Abaci, integrationspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Hamburg ist eine weltoffene Stadt, die Menschen aus allen Kulturen der Welt ihre Heimat nennen. Mit dem Paradigmenwechsel im Bund und der Neuausrichtung der deutschen Migrationspolitik werden jetzt viele Maßnahmen umgesetzt, die die Lebenswirklichkeit der Menschen stärker berücksichtigen und damit die Perspektiven von zugewanderten Menschen in Hamburg und Deutschland verbessern. Das ist gerecht, zeitgemäß und fördert das gesellschaftliche Zusammenleben. Dass das Kriterium der Integrationsbereitschaft als besondere Voraussetzung für die Verkürzung von Fristen berücksichtigt wird, ist ein zentraler Bestandteil im reformierten Staatsangehörigkeitsrecht. Mit der Weiterführung unserer erfolgreichen Einbürgerungsinitiative und den persönlichen Anschreiben des Bürgermeisters wollen wir die Bereitschaft zur Einbürgerung weiter erhöhen. Denn die Einbürgerung bietet die besten Voraussetzungen für eine rechtliche Gleichstellung und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Einwanderungsgeschichte in unserer Gesellschaft. Wir werden uns im Bund besonders dafür einsetzen, dass die Menschen, die als Gastarbeiter nach Deutschland kamen und ein Leben zwischen den Welten gelebt haben, die Möglichkeit auf eine doppelte Staatsbürgerschaft erhalten. Uns ist wichtig, ihre Lebensleistung anzuerkennen und besondere Härten im Aufenthaltsrecht nach Jahrzehnten der Arbeit in Deutschland zu vermeiden.“

Dazu Filiz Demirel, Sprecherin für Migration der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Endlich ist bald Schluss mit einer restriktiven Integrationspolitik, die seit Jahrzehnten die dazugehörige Debatte vergiftet hat – vor allem befeuert durch konservativ geführte Regierungen. Die unmögliche Wahlkampagne der hessischen CDU im Jahr 1999 gegen die doppelte Staatsbürgerschaft ist im Gedächtnis vieler Bürger*innen mit Migrationsgeschichte noch tief verankert. Durch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird eine Einbürgerung jetzt für alle unter Akzeptanz der Mehrstaatigkeit möglich sein. Das ist ein starkes Signal zum 60-jährigen Jubiläum des Anwerbeabkommens mit der Türkei. Wir würdigen so die Lebensleistung der sogenannten Gast- und Vertragsarbeiter*innen: Einbürgerungen werden erleichtert und der Kulturvorbehalt abgeschafft. Perspektivisch müssen wir das Vererben von ausländischen Staatsbürgerschaften überwinden – jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, muss automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Was wir in Zukunft erleben werden, ist schlichtweg ein gemeinsamer Aufbruch in eine Gesellschaft der Vielen, auf den wir uns sehr freuen.

Hintergrund:
Die Staatsangehörigkeit konnte bisher nach acht Jahren regelmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragt werden. Durch den erfolgreichen Besuch eines Integrationskurses konnte diese Frist auf sieben Jahre gesenkt werden. Durch besondere Integrationsleistungen wie Schul- oder Ausbildungsabschlüsse und sehr gute Sprachkenntnisse konnte ein Antrag bereits nach sechs Jahren gestellt werden. Im künftigen Recht sollen sich diese Fristen nach dem Plan der Ampelkoalition verkürzen: So soll schon nach fünf Jahren ein Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft möglich sein, beim Nachweis besonders guter Integration bereits nach drei Jahren.

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