Vorzeitige Tilgung von Corona-Notkrediten: Mehr Bewegungsfreiheit für Hamburger Haushaltsberatungen

Der Stadt Hamburg stehen aufgrund vorausschauender Finanzplanung für die im Herbst anstehenden Haushaltsberatungen zusätzliche 71,6 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Dies geht aus einer Antwort des Hamburger Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Milan Pein hervor. Die Mittel sowie dazugehörige Zinszahlungen waren ursprünglich im Zeitraum von 2025 bis 2044 für die Tilgung der während der Corona-Pandemie von der Stadt Hamburg aufgenommenen Notkredite vorgesehen. Aufgrund der vorgezogenen und vollständigen Tilgung dieser Kredite über 2,45 Milliarden Euro im Jahr 2023 erhält der städtische Haushalt ab 2025 neue Spielräume. Die notsituationsbedingte Verschuldung der Stadt Hamburg hatte Ende des Jahres 2022 bei 483,3 Millionen Euro gelegen.

Dazu Milan Pein, haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Mit Blick auf die Corona-Pandemie können wir heute sagen, dass der Hamburger Senat nicht nur einen kühlen Kopf, sondern auch Weitblick bewiesen hat. Mit den Corona-Notkrediten hat er einen geeigneten finanziellen Rahmen geschaffen, um die Auswirkungen der Pandemie kurzfristig abzumildern. Gleichzeitig ist es gelungen, die Kredite, die den Haushalt langfristig und auf Jahrzehnte belastet hätten, vollumfänglich und vorzeitig zurückzuführen. So hat Hamburg für die anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst deutlich mehr Bewegungsfreiheit und spart sich gleichzeitig Zinszahlungen in Millionenhöhe. Die Rückzahlung der Corona-Notkredite verdeutlicht die umsichtige und verantwortungsvolle Politik des Hamburger Senats in der Krisenzeit und danach – gerade auch mit Blick auf andere Bundesländer und die Umwidmung von Corona-Mitteln.“

Hintergrund
Das Gesetz zur Zulassung eines Fehlbetrags im Gesamtergebnisplan und einer Nettokreditaufnahme aus Anlass der Covid-19-Pandemie (Covid-19-Notsituationsgesetz – CNG) erlaubte zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen in den Jahren 2020 bis 2022 einen notsituationsbedingten Fehlbetrag im Ergebnisplan von bis zu 3.500 Millionen Euro und eine notsituationsbedingte Kreditaufnahme im Finanzplan bis zu 3.000 Millionen Euro. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Covid-19-Notsituationsgesetzes (Drs. 22/11043) stellten die Regierungsfraktionen klar, dass eine frühzeitige Tilgung der Kredite vor dem Jahr 2025 erfolgen soll.

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