Das Bundesinnenministerium hat das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) verboten. Vorausgegangen war eine intensive Beobachtung durch das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz, dessen jahrelange Arbeit das Verbot nun möglich gemacht hat.
Dazu Sören Schumacher, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion Hamburg: „Bundesinnenministerin Nancy Faeser ist gelungen, was kein Unions-Innenminister zuvor fertig gebracht hat. Das IZH-Verbot ist ein starker Schlag gegen die islamistische Szene in Hamburg und ganz Deutschland. Das Verbot steht am Ende der Beweissicherung und einer großen Zahl von Maßnahmen durch das Landesamt für Verfassungsschutz und die Polizei Hamburg. Ohne diese hervorragende Arbeit wäre ein Verbot nicht möglich gewesen. Dies zeigt, wie wehrhaft unser Rechtsstaat gegen Feinde unserer Demokratie ist und wie stark Hamburgs Sicherheitsbehörden aufgestellt sind.“
Zweck und Tätigkeit des IZH richten sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, gegen den Gedanken der Völkerverständigung und laufen Strafgesetzen zuwider. Zu dem Verbot trugen auch Erkenntnisse des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz bei, das das IZH seit vielen Jahren intensiv beobachtet.
Am frühen Mittwochmorgen erfolgten auf Ersuchen des Bundesinnenministeriums Durchsuchungen in acht Bundesländern, Schwerpunkt war Hamburg. Betroffen waren Personen und Objekte, die dem IZH und seinen Ablegern (Teilorganisationen) zugeordnet werden. Die sogenannte „Blaue Moschee“ an der Außenalster wurde vom Bundesinnenministerium geschlossen und beschlagnahmt. Sie steht damit nun unter der Verwaltung des Bundes. Der Senat wird über die weiteren Schritte informiert und zu gegebener Zeit gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium über Möglichkeiten einer zukünftigen Nutzung sprechen.
Im Rahmen des vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens hatte das BMI zuletzt im November 2023 umfangreiche Durchsuchungen durchführen lassen.
Dr. Peter Tschentscher, Erster Bürgermeister: „Die verfassungsfeindlichen Aktivitäten des Islamischen Zentrums Hamburg wurden heute beendet. Dieser Tag tut Hamburgs Stadtgesellschaft gut. Radikaler Islamismus und Antisemitismus haben keinen Platz in einer weltoffenen, demokratischen und freien Hansestadt. Auch auf Grundlage der Erkenntnisse des Hamburger Verfassungsschutzes hat das Bundesinnenministerium heute ein bundesweites Verbot des IZH vollzogen. Unsere Sicherheitsbehörden haben das IZH seit vielen Jahren intensiv beobachtet, sind konsequent gegen das IZH vorgegangen und haben das Verbotsverfahren des Bundes mit ihren Erkenntnissen wirksam unterstützt. Ich danke Bundesinnenministerin Nancy Faeser, Hamburgs Innensenator Andy Grote, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und dem Hamburger Landesamt Verfassungsschutz für ihr konsequentes Vorgehen und ihren wichtigen Einsatz für den Rechtsstaat und die Demokratie in Deutschland.“
Eine umfassende Stellungnahme des Ersten Bürgemeisters Dr. Peter Tschentscher finden Sie zudem hier.
Hamburgs Innensenator Andy Grote: „Das Islamische Zentrum Hamburg ist mit dem heutigen Tag Geschichte. Die Schließung dieses Außenpostens des menschenverachtenden iranischen Regimes ist ein echter Wirkungstreffer gegen den islamischen Extremismus. Das Verbot macht einmal mehr deutlich: Wir bekämpfen als Rechtsstaat die Feinde unserer Demokratie sehr hart und sehr wirkungsvoll. Ich bedanke mich ausdrücklich bei Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die das Verbotsverfahren eingeleitet und jetzt erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Und ich bedanke mich beim Hamburger Verfassungsschutz, der mit seiner jahrelangen intensiven Arbeit zu diesem Erfolg beigetragen hat. Der Druck unserer Sicherheitsbehörden hatte zuletzt schon dazu geführt, dass das IZH die Schura verlassen musste und wir den stellvertretenden Leiter ausweisen konnten. Wir werden auch in Zukunft mit aller Härte und Konsequenz gegen jede Form des Islamismus vorgehen und dabei alle rechtstaatlichen Möglichkeiten ausschöpfen.“
Weitere Hintergründe zum IZH als islamistische Einrichtung sowie als wichtige, eindeutig von Teheran gesteuerte Vertretung des iranischen Regimes in Europa sind auf der Homepage des Landesamtes für Verfassungsschutz zu finden: www.hamburg.de/verfassungsschutz.