Der Senat hat gestern eine Bundesratsinitiative beschlossen, um den Anstieg von Indexmieten zu begrenzen. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, die Möglichkeiten zur Mietanpassung in Indexmietverträgen in Zeiten hoher Inflation einzuschränken. Außerdem soll verhindert werden, dass sich stark steigende Indexmieten preistreibend auf die übrigen Mieten auswirken. Dafür soll eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden.
Mit dem gemeinsamen Bundesratsantrag reagieren die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz auf die Folgen der Verbraucherpreisentwicklung für Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen. In Indexmietverträgen gemäß § 557b BGB wird die Miete durch den vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland bestimmt. Dieser ist zuletzt, überwiegend als unmittelbare Folge aus der Energiekrise, um 10,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen (Stand: Oktober 2022). Dementsprechend sind die Möglichkeiten für Mieterhöhungen erheblich, sofern Indexmieten vertraglich vereinbart wurden.
Um die Belastung der betroffenen Mieterinnen und Mieter einzudämmen, sieht der Gesetzentwurf vor, § 557b BGB zu ändern und die Möglichkeiten zur Mietanpassung in Indexmietverträgen auf 3,5 Prozent pro Jahr zu begrenzen. Damit soll auch verhindert werden, dass sich stark steigende Indexmieten preistreibend auf den weiteren Wohnungsmarkt auswirken, wenn diese in die Mietenspiegel einfließen und so zu einem stärkeren Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten beitragen. Gleichzeitig soll aus Gründen der Gleichbehandlung im Falle einer Deflation die Miete ebenfalls nur entsprechend begrenzt abgesenkt werden können. In Zeiten einer üblichen Verbraucherpreisentwicklung würde die Kappungsgrenze nicht zum Tragen kommen. Erst bei einem außergewöhnlich starken Anstieg der Verbraucherpreise, die auf besondere Umstände, wie die aktuelle Energiekrise infolge des Krieges gegen die Ukraine, zurückzuführen ist, greift die Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten.
Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen: „Die letzten Mietenspiegel-Erhebungen in Hamburg haben gezeigt, dass von der Möglichkeit der Indexmieten zunehmend Gebrauch gemacht wird. Viele Mieterinnen und Mieter fürchten daher derzeit drastische inflationsgetriebene Mieterhöhungen – zusätzlich zu den steigenden Energie- und Nebenkosten. Mit der Hamburger Bundesratsinitiative wollen wir Mieterinnen und Mieter mit Indexmietverträgen vor erheblichen Mieterhöhungen schützen. Eine Kappungsgrenze von 3,5 Prozent pro Jahr bedeutet spürbar weniger Belastungen nicht nur für Mieterinnen und Mieter mit Indexmieten. Da diese Mieten oftmals Teil des Mietenspiegels sind, wird somit auch ein starker Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmieten unterbunden. Das ist ein positiver Effekt für alle Mieterinnen und Mietern.“
Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Bei stark steigenden Verbraucherpreisen müssen wir die Menschen besser vor dem uferlosen Anstieg der Indexmieten schützen. Eine wirksame Kappung ist hier dringend notwendig. Dass die Lebenshaltungskosten jetzt explodieren, belastet viele Menschen bereits stark. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass überproportional erhöhte Indexmietpreise in die Mietenspiegel einfließen und auch die übrigen Mieten in die Höhe treiben. So sinnvoll Indexmieten sonst auch sein können – wir brauchen jetzt einen wirksamen Schutzmechanismus. Ohne entsprechende Änderung droht eine weitere Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt.“