Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: „Equal Pay“ braucht starke Regeln

Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sprechen sich mit einem gemeinsamen Antrag für eine Reform des Entgelttransparenzgesetzes auf Bundesebene aus. So soll sich der Senat dafür einsetzen, dass erweiterte Berichtspflichten, Verbandsklagen und Beratungsangebote künftig dabei helfen, den Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern zu reduzieren (siehe Anlage). Um ein Einkommen zu erzielen, das Männer bereits am 31. Dezember 2020 hatten, müssen Frauen nach aktuellen Berechnungen in Deutschland bis zum 10. März 2021 arbeiten. An die Ungerechtigkeit der Geschlechterlohnlücke, das sogenannte Gender Pay Gap, erinnert jährlich der Aktionstag „Equal Pay Day“. Der aktuelle Entgeltunterschied zwischen Männern und Frauen liegt laut Statistischem Bundesamt in Deutschland unbereinigt bei 19 Prozent und für Hamburg sogar bei 21 Prozent pro Arbeitsstunde. Damit liegt Deutschland in der Europäischen Union auf dem drittletzten Platz.
Dazu Gabriele Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Bürgerschaftsfraktion: „Um das Gender Pay Gap zu schließen, brauchen wir eine Verschärfung des Entgelttransparenzgesetzes. Was bei der Vergütung von Arbeit zählen muss, ist Leistung – und zwar unabhängig vom Geschlecht. Mit einem Verbandsklagerecht können wir den Gewerkschaften ein wirkungsvolles Werkzeug an die Hand geben, um gegen diese strukturelle Diskriminierung von Frauen vorzugehen. Auch das Vorhaben der Bundesregierung, die Auskunftsrechte, die Frauen jetzt schon haben, bekannter zu machen, ist richtig. Doch wir brauchen weitere Hebel, um betroffenen Frauen ein Handeln zu erleichtern, ohne Nachteile im Job oder mit einem Prozess verbundene finanzielle Risiken befürchten zu müssen. Es ist ein inakzeptabler Zustand, dass Frauen im Jahr 2021 bei gleicher Tätigkeit zweieinhalb Monate umsonst arbeiten müssen, bevor sie das gleiche Entgelt wie Männer verdienen. Wir werden uns weiterhin mit Nachdruck dafür einsetzen, dass eine diskriminierungsfreie Entlohnung in jedem Beruf Realität wird. Die Geschlechterlohnlücke hat ausgedient.“
Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bürgerschaftsfraktion: „Eine der größten Hürden für die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter ist die Lohndiskriminierung von Frauen. Die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern klafft immer noch weit auseinander und schließt sich nur im Schneckentempo. Zudem ist es gut möglich, dass die in diesem Jahr geringfügig kleinere Lohnlücke mit der Corona-Pandemie zusammenhängt, weil im vergangenen Jahr viele Männer in Kurzarbeit waren. Die Analysen zeigen: Das Entgelttransparenzgesetz der Bundesregierung wirkt nicht. Es braucht verbindliche Überprüfungen und Frauen dürfen bei der Durchsetzung ihrer Rechte nicht allein gelassen werden. Die Sorge um den Arbeitsplatz lässt viele von ihnen davor zurückschrecken, ihre Rechte vor Gericht individuell durchzusetzen. Deshalb brauchen wir ein Verbandsklagerecht in Verbindung mit Gruppenverfahren, so dass Verbände und Gewerkschaften bei struktureller Entgeltdiskriminierung die Betroffenen effektiv unterstützen können. Nur so lässt sich Lohndiskriminierung effektiv verhindern. Deswegen soll sich der Hamburger Senat auf Bundesebene für ein wirksames Gesetz für Lohngerechtigkeit einsetzen.“
Hintergrund
Fehlende Gehaltstransparenz ist eine der Ursachen für die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern. Um dieses Problem zu lösen, hat der Bundesgesetzgeber das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen, das Entgelttransparenzgesetz (Entg-TranspG), erlassen, das am 6. Juli 2017 in Kraft getreten ist. Kern des Gesetzes ist ein Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts (§3 EntgTranspG) sowie ein individueller Anspruch auf Auskunft darüber, was andere Beschäftigte mit einer gleichen oder gleichwertigen Tätigkeit an Entgelt erhalten (§§10 ff. EntgTranspG). Der Anspruch kann seit 6. Januar 2018 geltend gemacht werden. Das Gesetz ist insgesamt darauf ausgerichtet, das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit zu festigen und über Berichtspflichten sowie eine Aufforderung an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zur Durchführung betrieblicher Prüfverfahren strukturelle Verbesserungen zu bewirken.
Gemäß §23 EntgTranspG legte das zuständige Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Juli 2019 den ersten Bericht zum Entgelttransparenzgesetz vor, der zeigt, dass mit dem Gesetz ein erster und wichtiger Schritt in Richtung Entgelttransparenz gegangen werden konnte – etwa, weil Unternehmen in Folge des Gesetzes ihre betrieblichen Strukturen überprüft haben. Allerdings zeigt der Bericht auch, dass viel weniger Personen als im Gesetzgebungsverfahren angedacht von ihrem Auskunftsanspruch Gebrauch gemacht haben. Betriebe, die ihre Strukturen überprüft haben, kamen unter anderem wegen zu weicher gesetzlicher Vorgaben zu dem Ergebnis, dass bei ihnen keine Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts vorliege. Das Bundesministerium selbst gelangt zu dem Schluss, dass hinsichtlich des Gesetzes noch wichtige Stellschrauben anzuziehen sind, beispielsweise indem das Gesetz selbst bekannter gemacht wird. Auch bleibt das Instrument der betrieblichen Prüfverfahren weit hinter seinen Potenzialen zurück, da es nicht verpflichtend ist und kein einheitliches und zertifiziertes Prüfverfahren vorgegeben ist. Der jetzt vorliegende rot-grüne Antrag zielt darauf, zentrale Instrumente des Gesetzes, die die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern beheben sollen, effizienter auszugestalten.

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