Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen setzen sich in Hamburg für besseren Mieterschutz ein. So soll mit einem gemeinsamen Antrag erreicht werden, dass sich der Senat auf Bundesebene für eine Mieterhöhungsbremse von elf Prozent innerhalb von drei Jahren einsetzt. Bisher gilt in Hamburg die sogenannte Kappungsgrenze von 15 Prozent, im Bund liegt sie sogar bei 20 Prozent. Die Hamburger Verordnung, welche die Kappungsgrenze auf 15 Prozent begrenzt, läuft zudem im August aus. Daher sieht der rot-grüne Antrag ebenso eine fünfjährige Verlängerung dieser Verordnung vor, um nicht auf die bisher unzureichenden Bundesziele zurückzufallen. Die Hamburgische Bürgerschaft wird den rot-grünen Antrag in ihrer nächsten Sitzung am 29. März beraten.
Dazu Martina Koeppen, stadtentwicklungspolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion Hamburg: „Bezahlbares Wohnen ist ein Grundrecht, das wir zügig in die Hamburgische Verfassung aufnehmen wollen. Bereits heute nutzen wir in Hamburg alle uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten, um Mieter:innen zu schützen. Die erneute Verlängerung der Kappungsgrenze ist dafür ein wichtiger Baustein. Zudem fordern wir, dass Bundesjustizminister Buschmann zügig die im Ampel-Koalitionsvertrag getroffene Verabredung, die Kappungsgrenze auf elf Prozent zu senken, gesetzlich umsetzt. Wir Sozialdemokrat:innen können uns auch noch mehr vorstellen: Dass Hamburg an vielen Stellen den Mieter:innenschutz weiter stärken will, sieht man an unseren Initiativen im Bereich Indexmieten, möblierter Wohnungen und des Vorkaufsrechts. Hier muss die Union endlich ihre unverständliche Blockadehaltung im Bundesrat zum Wohle der Mieter:innen in Deutschland aufgeben.“
Dazu Olaf Duge, Sprecher für Bauen und Wohnen der Grünen Fraktion Hamburg: „Gerade in Zeiten extrem steigender Heizkosten ist es noch drängender, Erhöhungen der Kaltmiete zu begrenzen. Mit unserem rot-grünen Antrag wollen wir neuen Wind in den Prozess der Absenkung der Kappungsgrenze bringen. Das ist ein wichtiger Baustein sozialverträglicher Wohnungspolitik. Da die Grundlagen für solche Regelungen allerdings auf Bundesebene beschlossen werden, ist unser Spielraum in Hamburg begrenzt. Unsere Verantwortung liegt vor allem darin, an die Gremien zu appellieren, die hier Handlungsmacht besitzen. Darüber hinaus ist es essenziell, dass die aktuelle Hamburger Verordnung verlängert wird. Sie ermöglicht, dass durch eine gesetzliche Sonderregelung im BGB in Hamburg der mieter*innenfreundlichere Prozentsatz von 15 statt 20 gilt. Doch das reicht noch nicht – daher muss der Bund zügig handeln und die Ampel die Ziele aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen. Die Mietkosten in großen Städten sind in den letzten Jahren so explodiert, dass wir alles in unserer Macht stehende tun müssen, um Mieter*innen zu schützen.“
Den vollständigen Antrag finden Sie hier.