Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Rot-Grün fordert Abschaffung von Paragraf 218 StGB

Am 19. September 2024 hat der Gleichstellungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft in einer Anhörung die Ergebnisse des Kommissionsberichts der Bundesregierung zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin diskutiert. Der Bericht zeigt klar auf, dass die derzeitigen Regelungen im Strafgesetzbuch in Paragraf 218 nicht nur im internationalen Vergleich überholt sind, sondern zudem auch Frauen diskriminieren und erhebliche Versorgungslücken provozieren. Die Regierungsfraktionen von SPD und Grünen fordern den Senat deshalb dazu auf, sich auf Bundesebene für die Streichung des Paragrafen 218 und eine Fristenregelung außerhalb des Strafrechts einzusetzen sowie in Hamburg einen verbesserten Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, die reproduktive Selbstbestimmung zu stärken, die Versorgungslage nachhaltig zu verbessern und die Diskriminierung ungewollt Schwangerer zu beenden. Über den entsprechenden Zusatzantrag berät die Hamburgische Bürgerschaft in ihrer heutigen Sitzung.

Dazu Gabi Dobusch, gleichstellungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Hamburg: „Paragraf 218 ist ein Fossil aus prähistorischer Zeit. Die restriktiven Regelungen erschweren eine angemessene medizinische Versorgung ungewollt Schwangerer und führen zu einem Mangel an Informationen für Betroffene. Das ist nicht hinnehmbar und wurde auch im Gleichstellungsausschuss deutlich. Wir fordern den Senat daher auf, sich auf Bundesebene für die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Einführung einer Fristenregelung außerhalb des Strafgesetzbuches einzusetzen. Auch in Hamburg sind noch Verbesserungen möglich, wenn es um den Zugang zu Informationen und zu Anlaufstellen für Schwangerschaftsabbrüche geht. Schwangere sollen das Recht haben, selbst über ihren Körper zu entscheiden. Mit unserem Antrag senden wir jetzt ein klares Signal für eine moderne Gesetzgebung und für reproduktive Gerechtigkeit. Das braucht es gerade jetzt, weil Männer wie Friedrich Merz den Status Quo verteidigen, obwohl eine überwältigende Mehrheit der Bevölkerung für Selbstbestimmung ist.“

Dazu Mareike Engels, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Fraktion Hamburg: „Das Strafgesetzbuch ist der falsche Ort für Schwangerschaftsabbrüche. Es ist höchste Zeit, dass wir den Paragrafen 218 abschaffen und damit die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen endlich stärken. Deutschland darf in dieser Frage nicht länger im letzten Jahrhundert verharren. Während andere Länder wie Frankreich das Recht auf Abtreibung in ihre Verfassung aufgenommen haben, erschwert der Paragraf 218 hierzulande weiterhin den Zugang zu sicheren und legalen Abbrüchen. Das belastet ungewollt Schwangere und führt zu unnötigen Versorgungslücken. Rot-Grün setzt mit diesem Antrag jetzt ein klares Signal und fordert den Senat dazu auf, sich auf Bundesebene energisch für eine Neuregelung einzusetzen. Union und FDP haben jetzt die Chance, Verantwortung zu übernehmen und eine Entscheidung im Bundestag noch in dieser Legislatur nicht weiter zu blockieren. Klar ist: Wir brauchen eine moderne Regelung, die medizinische Versorgung sicherstellt, die Ausbildung von Ärzt*innen verbessert und Betroffene in den Mittelpunkt stellt. Es geht darum, gerechte und zeitgemäße Rahmenbedingungen für alle zu schaffen und für reproduktive Gerechtigkeit zu sorgen.“

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