Damit erhalten mehr Menschen in Hamburg einen Anspruch auf eine Corona-Schutzimpfung. Mit hoher Priorität sind neben allen Personen im Alter von 70 Jahren und älter nun unter anderem auch Kontaktpersonen von Schwangeren und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen berechtigt. Damit sind nun ohne Ausnahme alle Personen der ersten und zweiten Prioritätsgruppe aufgerufen, einen Termin im Impfzentrum zu vereinbaren. Dieser Schritt erhöht die Anzahl der in Frage kommenden Personen, erhöht das Impftempo und schafft größere Klarheit bei der Berechtigung.
Die Grundlage für die Berechtigung ist in der Impfverordnung des Bundes (PDF) festgelegt. Auf wen ein Kriterium zutrifft, das in den Paragrafen 2 und 3 der Impfverordnung genannt ist, kann in Hamburg nun eine Schutzimpfung erhalten. Dafür werden in erheblichem Umfang kurzfristige Termine bereitgestellt.
Senatorin Dr. Leonhard: „In der aktuellen Phase der Pandemie ist es von enormer Bedeutung, dass wir mit dem Impfen schnell vorankommen. Wir sind in einem Wettlauf, Impfen gegen die Virus-Infektionen. In den vergangenen Wochen wurde Gruppe für Gruppe aufgerufen, und wir haben vielen Menschen, die vom Virus besonders gefährdet sind, schon ein Impfangebot machen können. Eine Priorisierung vorzunehmen, heißt aber immer auch, dass manche bevorzugt ein Angebot erhalten, und andere noch nicht. Wir sind gut vorangekommen, und wollen möglichst zügig noch weiter vorankommen. Daher weiten wir nun den Anspruch auf alle in der zweiten Priorität aus. Für jede Dose Impfstoff, die wir in Hamburg erhalten, werden wir zügig einen Termin einstellen. Das heißt: Je mehr Impfstoff da ist, desto schneller kann jede und jeder einen Termin erhalten.“
Die Terminvergabe erfolgt wie gehabt telefonisch unter 116117 oder online unter www.impfterminservice.de. Die Termine, die zur Buchung freigegeben sind, finden zeitnah statt, oft binnen weniger Tage. Sofern keine Termine mehr verfügbar sein sollten, werden je nach Belieferungssituation weitere Termine eingestellt. Spontane Terminvergaben im Impfzentrum sind im Interesse eines geordneten Ablaufs weiterhin ausgeschlossen. Im Impfzentrum selbst wird die Berechtigung überprüft, dafür müssen je Personengruppe unterschiedliche Nachweise beigebracht werden. Einschlägige Vorerkrankungen müssen durch ein ärztliches Zeugnis belegt werden, Berechtigungen aus beruflichen Gründen durch einen Nachweis seitens des Arbeitgebers belegt werden. Für die Prüfung der Berechtigung gemäß Alter ist der Personalausweis ausreichend. Der verwendete Impfstoff richtet sich nach den Verwendungsempfehlungen der Ständigen Impfkommission und damit u.a. nach dem Alter der zu impfenden Personen.
Mehr Informationen sowie eine Übersicht über die im Einzelnen nun berechtigten Personen gibt es in der aktuellen Pressemeldung vom 12. April 2021.
Informationen rund um die Corona-Schutzimpfungen sind unter www.hamburg.de/corona-impfung abrufbar.